Hauptnavigation
KontaktbereichKontaktbereich Kontaktbereich
Service und Beratung
0791 754 0
Service Online-Banking
0791 754 800

Wir sind für Sie da:

Montag bis Samstag

8.00 bis 20.00 Uhr

Unsere BLZ & BIC
BLZ62250030
BICSOLADES1SHA
Übersicht

Stiften ist Herzenssache

 

Stiftungen bieten eine besondere Möglichkeit, dauerhaft Gutes für die Gesellschaft zu bewirken. Das hat die Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim dazu bewogen, mit der Stiftergemeinschaft eine unbürokratische Plattform für die Stiftungsgründung zur Verfügung zu stellen.

Sie profitieren von einer äußerst einfachen Stiftungserrichtung und einer professionellen Stiftungsverwaltung. Nie war es leichter, eine eigene Stiftung zu gründen!

Mit den Erträgen des Stiftungsvermögens können Einrichtungen dauerhaft gefördert werden. Sie garantieren damit einer Idee, die Ihnen besonders am Herzen liegt, nicht nur eine lange Erfolgsgeschichte - vielmehr haben Sie die Möglichkeit, ewige Werte zu schaffen.

Ihre Vorteile

  • einfache Stiftungserrichtung
  • relativ geringes Gründungskapital von 25.000 €
  • professionelle Stiftungsverwaltung durch die DT Deutsche Stiftungtreuhand AG
  • Höchstmaß an Flexibilität bei der Zweckbestimmung
  • Stiftungszweck kann jederzeit angepasst werden
  • persönliche steuerliche Vorteile

Immer für Sie da

Wenn sie sich als Stifter/in für die Stiftung engagieren oder eine Stiftung in Ihrem Namen einrichten möchten, steht Ihnen die Stiftungsberaterin/ der Stiftungsberater der Sparkasse Schwäbisch Hall - Crailsheim gerne zur Verfügung.

Zuwendungen und Spenden

Zuwendungen und Spenden

Ihre Spende wird unmittelbar verwendet, um Projekte der von Ihnen ausgewählten Unterstiftungen zu unterstützen. Die Arbeit der Unterstiftung fördern Sie nachhaltig durch Zuwendungen in den Vermögensstock, weil dadurch die Erträge aus dem Stiftungskapital steigen.

Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 200,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 200,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 Euro werden als Spende zeitnah für Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab einem Betrag von 500,00 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.

Bestätigung: Die Stiftung wurde als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes durch Bescheid des Finanzamtes Fürth vom 05.04.2019 Steuernummer 218/101/94070 anerkannt. Die Stiftung fördert gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Bei der Zuwendung handelt es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag.

Unser Konto für Spenden und Zuwendungen:

 

Stiftergemeinschaft der Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim

IBAN: DE19622500300001506479
BIC: SOLADES1SHA
Verwendungszweck: Ist es eine Zuwendung oder Spende, Name und Adresse des Zuwenders/Spenders und welche Stiftung ist begünstigt

Immer für Sie da

Wenn sie sich als Stifter/in für die Stiftung engagieren oder eine Stiftung in Ihrem Namen einrichten möchten, steht Ihnen die Stiftungsberaterin/ der Stiftungsberater der Sparkasse Schwäbisch Hall - Crailsheim gerne zur Verfügung.

Unterstiftungen in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim.

 

  • Seniorenstiftung für ein seniorengerechtes Schwäbisch Hall
  • Hospiz-Stiftung Schwäbisch Hall
  • Gerda Härlin Stiftung
  • Bürgerstiftung Frankenhardt
  • Gemeindestiftung Fichtenberg
  • Bürgerstiftung der Stadt Crailsheim
  • Bürgerstiftung Blaufelden
  • Bürgerstiftung Sulzbach Laufen
  • Bürgerstiftung Rosengarten
  • Bürgerstiftung Bühlerzell
  • Bürgerstiftung Rot am See
  • Michelbacher Stiftung für ältere Menschen, bürgerschaftliches Engagement und mildtätige Zwecke
  • Bürgerstiftung Mainhardt
  • Förderstiftung Oberrot
  • Bürgerstiftung Untermünkheim
  • Bürgerstiftung Obersontheim "Hallo Nachbar"
  • Bürgerstiftung Wolpertshausen
  • Stiftung Kirchengemeinde Untermünkheim
  • Stiftung zur Unterstützung von Kinderorganisationen in Schwäbisch Hall
  • Bürgerstiftung Kreßberg
  • Förderstiftung Lebenshilfe Crailsheim
  • Bürgerstiftung Michelfeld
  • Dres. Laux Stiftung

Nähere Informationen zu den Zwecken der einzelnen Unterstiftungen erhalten Sie von unseren Stiftungsspezialisten.

Die nicht anonymisierten Daten der Zuwendenden werden von der Stiftungstreuhänderin, DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, zum Zwecke der Erstellung von Zuwendungsbestätigungen und Informationen über Stiftungsaktivitäten elektronisch gespeichert und dem Stiftungsrat der Stiftung bzw. dem Vorstand / der Geschäftsleitung des Gründungsstifters übermittelt, um eine Danksagung zu ermöglichen.

i