Diese Erklärung gilt für die Internet-Seite der Sparkasse Schwäbisch Hall - Crailsheim.
Auf der Internet-Seite gibt es Informationen und Dienst-Leistungen.
Die Sparkasse Schwäbisch Hall - Crailsheim möchte, dass alle Menschen sie gut nutzen können.
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Es gibt zwei Gesetze für mehr Barriere-Freiheit.
Die Gesetze heißen:
Die Abkürzung ist L-BGG.
Die Abkürzung ist BFSG.
Die Sparkasse Schwäbisch Hall - Crailsheim muss besonders auf Barriere-Freiheit achten.
Die Sparkasse Schwäbisch Hall - Crailsheim bietet Bank-Dienstleistungen an.
Dafür gilt das BFSG.
Das heißt: Die Sparkasse Schwäbisch Hall - Crailsheim muss das BFSG beachten.
So können alle Menschen die Angebote nutzen.
Es gibt Gesetze zur Barriere-Freiheit.
An diese Gesetze muss sich die Sparkasse Schwäbisch Hall - Crailsheim halten.
Die Regeln stehen in einem eigenen Dokument.
Das Dokument ist die Norm DIN EN 310 549.
Es gibt 4 Grund-Regeln:
Die Informationen sollen gut zu sehen sein.
Sie sollen auch gut zu hören sein.
Das gilt für Texte, Bilder und Töne.
Die Internet-Seite oder App muss einfach zu bedienen sein.
Sie soll auch ohne Maus oder Touch-Screen funktionieren.
Zum Beispiel nur mit der Tastatur.
Alle Informationen sollen leicht zu verstehen sein.
Texte sollen einfach geschrieben sein.
Wichtige Begriffe werden erklärt.
Die Internet-Seite oder App muss auf allen Geräten funktionieren.
Manche Menschen benutzen Hilfs-Mittel.
Sie sollen die Internet-Seite oder App gut nutzen können.
Die Sparkasse Schwäbisch Hall - Crailsheim hat die Internet-Seite getestet.
Die Internet-Seite ist teilweise barrierefrei.
Eine Barriere ist zum Beispiel:
Einige Link-Texte sind schwer zu verstehen.
Haben Sie Probleme beim Lesen der Internet-Seite?
Oder können Sie die Internet-Seite nicht gut bedienen?
Dann können Sie das Problem melden.
Auf einer Internet-Seite ist eine Barriere.
Darum ist diese Internet-Seite schwer zu benutzen.
Das können Sie melden.
Die Barriere wird nicht entfernt?
Dann hilft das Durchsetzungs-Verfahren.
Das Durchsetzungs-Verfahren hat eine Durchsetzungs-Stelle.
Die Durchsetzungs-Stelle behebt dann die Barriere.
So geht's:
1. Problem melden:
Sie sagen, was nicht funktioniert.
2. Antwort bekommen:
Leute haben die Seite gemacht.
Diese Leute sollen Ihnen helfen.
3. Sie bekommen keine Hilfe:
Dann können Sie andere Leute fragen.
Zum Beispiel die Durchsetzungs-Stelle.
Alle Menschen sollen die Internet-Seiten nutzen können.
Ohne Probleme.
Das ist das Ziel.
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Diese Erklärung wurde am 15.05.2025 erstellt und zuletzt am 20.03.2026 aktualisiert.
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1 Der Hersteller Huawei hat mit der AppGallery einen eigenen Android-App-Store entwickelt und bietet darüber Apps für seine neuen und künftigen Geräte an. Für Huawei-Geräte, die vor dem 9. November 2019 erschienen sind, kann der Google Play Store genutzt werden. Für neuere Geräte (z. B. die Mate-30- und P40-Reihe) ist dies nicht möglich. Besitzer solcher Geräte können die Sparkassen-Apps nicht herunterladen und nutzen. Derzeit finden Abstimmungen zwischen Huawei und der Sparkassen-Finanzgruppe statt, um zu prüfen, ob und wie die Apps der Sparkassen über die AppGallery bereitgestellt werden können. Wir informieren Sie auf dieser Seite, sobald dies der Fall ist.
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